Das Bundesarbeitsgericht entschied am 29.04.2015, dass mehrere befristete Arbeitsverträge innerhalb einiger Jahre durchaus zulässig sein können. Zugrunde lag ein Sachverhalt einer Mitarbeiterin eines Pflegeheims. Wegen der Geburt von mehreren Kindern, Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit und Sonderurlaub fiel sie mehrfach aus. Sie erhielt jedes Mal einen neuen befristeten Arbeitsvertrag. Insgesamt kamen so 10 befristete Arbeitsverträge zusammen in einem Zeitraum von 15 Jahren. Das Bundesarbeitsgericht hält eine derartige Befristung für zulässig, da eine sachliche Begründung der jeweiligen Befristung gegeben war.