Flugverspätungen

Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied, dass Reisende einen Anspruch auf Mitteilung des Verspätungsgrundes haben. Ein Verweis auf außergewöhnliche Umstände reicht nicht aus. Der Kunde hat Anspruch auf Mitteilung des konkreten Grundes. Diese Mitteilung ist notwendig, um dem Kunden die Entscheidungsgrundlage zu geben, inwieweit Ansprüche gegen den Carrier Erfolg versprechend sein können.