Ein Anbringer von sogenannten Shuttle-Diensten bedarf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (27.08.2015) einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung.
Ein Anbringer von sogenannten Shuttle-Diensten bedarf nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (27.08.2015) einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung.