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Urlaub für Teilzeitmitarbeiter

Die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs entspricht der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Der Anspruch auf Urlaub wird nach 6 Monaten eines ununterbrochen bestehenden Arbeitsverhältnisses erstmalig fällig. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten. Die Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung ist maßgeblich, um darlegen zu können, ob dem Teilzeitbeschäftigten weniger Urlaub zusteht. Einem Teilzeitbeschäftigten, der jeden Tag zur Arbeit kommt, steht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch zu. Ein Arbeitnehmer muss jeweils für den ganzen Arbeitstag Urlaub nehmen und nicht für die Stunden, an denen er arbeitet. Ist jedoch nur eine Beschäftigung an zwei Tagen in der Woche für einige Stunden vereinbart, braucht der Arbeitnehmer auch nur diese beiden Tage freizunehmen, da er an den anderen Tagen ohnehin frei hat. Der Urlaubsanspruch kann demzufolge entsprechend der Anzahl der Arbeitstage gekürzt werden.