Verweigerung von sogenannten großen Euro-Scheinen

Viele Händler verweigern die Annahme von 200,00 € oder 500,00 €-Scheinen. Dies ist begründet in der Angst vor Falschgeld oder nicht genügendem Wechselgeld. Grundsätzlich gehören diese Scheine zum allgemeinen Zahlungsmittel im Euroraum. Ein Händler darf die Annahme dieser Scheine jedoch wirksam verweigern, wenn die Bezahlung mit einem solchen Schein nicht im Verhältnis zum Kaufpreis steht. Der Kunde kann in diesem Fall nicht erwarten, dass ausreichend Wechselgeld vorhanden ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Händler den Kunden vor dem Kauf von dieser Einschränkung sichtbar unterrichtet.