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Beleidigung über das Diensthandy

Das Arbeitsgericht Berlin entschied einen Fall, in dem ein Paar im gleichen Büro tätig war. Nach der Trennung kam es zu Bedrohungen und Beleidigungen. Dabei nutzte er auch im weiteren Verlauf das dienstliche Mobiltelefon in Form von Kurznachrichten. Die daraufhin veranlasste Kündigung hob das Arbeitsgericht auf, da zwischenmenschliche Verbindungen dem Bereich der privaten Lebensgestaltung zuzuordnen seien und beleidigende Inhalte sich nicht zwingend negativ auf die Arbeitsleistung der Beleidigten auswirke. Darüber hinaus dokumentieren die Textnachrichten nur die Sichtweise des Mannes. Zur abschließenden Beurteilung sei auch die andere Hälfte der Kommunikation relevant. Der Arbeitgeber hätte in jedem Fall eine Abmahnung veranlassen können.