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Krank im Urlaub

Aus § 8 Bundesurlaubsgesetz ergibt sich, dass auch im Urlaub eine Krankmeldung erfolgen kann (sogenannte Leisure Sickness). Die Erkrankung ist unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Der genommene Urlaub ist fortan nicht als Urlaub zu betrachten, sondern als Krankenstand mit der Folge, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, sondern nachgeholt werden kann.