Ein Dispute-Antrag bewirkt, dass eine Domain nicht an andere Berechtigte (Dritte) übertragen werden kann. Vorstellbar und praktisch einschlägig sind Sachverhalte, in denen es Streitigkeiten um die Berechtigung gibt, einen Domain-Namen zu führen/nutzen. Soweit ein Berechtigter gegen den vermeintlich Nichtberechtigten vorgeht, könnte der Nichtberechtigte auf die Idee kommen, vor einer rechtskräftigen Entscheidung mittels Übertragung und der evtl. damit verbundener Verwertung die Domain auf einen Dritten zu übertragen.
Die Interessen des Berechtigten sind offensichtlich: Er möchte in den Besitz und die uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über eine Domain gelangen.
Die Interessen des vermeintlich Nichtberechtigten liegen in erster Linie darin, die Domain gegebenenfalls zu behalten, sollte er jedoch einsehen, dass dies unter rechtlichen Aspekten eher problematisch bis unmöglich sein würde, käme als sekundäres Interesse die Verwertung der Domain in Betracht, um den gegebenenfalls zu erleidenden Schaden zu begrenzen.
Insoweit könnte der aktuelle Domain-Inhaber/Nichtberechtigte die Domain während einer Auseinandersetzung und vor der Vollstreckung einer Löschungsverfügung übertragen. In diesem Fall wäre der Berechtigte gezwungen, dem dann in die Verfügungsbefugnis tretenden Domaininhaber einen weiteren Streit aufzubürden und mit eigenen insoweit notwendigen Kosten in Vorlage zu treten.
Für diesen Zweck hat die Denic die zur Domainvergabe berechtigte Organisation bezogen auf die deutsche Top Level Domain.de den Dispute-Antrag institutionalisiert.
Mittels eines derartigen Antrags kann der Antragsteller den aktuellen Status quasi einfrieren. Die Folge ist, dass die evtl. beabsichtigte Übertragung der Domain auf einen Dritten unmöglich gemacht wird. Der bisherige Domaininhaber kann sich auf diese Art demzufolge auch nicht aus einer Verantwortung entziehen. Bei einer Freigabe oder Löschung der Domain wird der Dispute-Antragsteller automatisiert neuer Inhaber der betreffenden Domain. Dieser Effekt beinhaltet eine erhebliche praktische Vereinfachung vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung bisher eine Klage auf unmittelbare Übertragung einer Domain nicht zulässt.
Achtung!
Sollte sich ein Dispute als nachträglich unberechtigt erweisen, macht sich der Antragsteller gegebenenfalls
schadenersatzpflichtig.