Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Am 14.12.2012 ist eine neue Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Die strengen Regelungen sehen weiterhin regelmäßige Analysen des Trinkwassers vor. Wichtigstes Ziel der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist die Analyse von Kontakten zwischen Werkstoffen mit Trinkwasser. Das Umweltbundesamt führt Listen über Werkstoffe, die für den Kontakt mit Trinkwasser wenig geeignet oder nicht geeignet sind. Mit Wirkung zum 10. April 2017 (!) ist die Liste für metallene Werkstoffe nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren jetzt verbindlich. Die letzte Aktualisierung datiert vom 19. Januar 2016.

Das Wasser aus Warmwasseraufbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle müssen einmal jährlich auf Legionellen untersucht werden, sofern auch Duschen vorhanden sind. Relevant ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seit jeher für Häuser vor dem Baujahr 1973, in denen ggf. noch Bleirohre vorhanden sein könnten.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt, dass Hauseigentümer künftig alle 3 Jahre ein zugelassenes Labor beauftragt, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu prüfen.

Dafür besteht diese Untersuchungspflicht, deren Missachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, für Wasserleitungen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben, über Duschen und andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und ein Speichervolumen von über 400 Litern und/oder ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern zwischen Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle haben.

Hauseigentümer, die davon betroffen sind, müssen dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden, ggf. Entnahmeventile durch eine Fachfirma installieren lassen und anschließend ein zertifiziertes Labor mit der Entnahme und Untersuchung von Proben beauftragen.