Ausweis

Das Landgericht Hannover hat am 08.08.2017 entschieden, dass Verkaufsanzeigen für Wohnimmobilien grundsätzlich Angaben zur Art des Energieausweises und zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Hauses enthalten müssen. Im Rechtsstreit ging es um die Verkaufsanzeige von Einfamilienhäusern. Der inserierende Makler hatte dabei nicht auf die Art des Heizungsträgers und Angaben über den Energieausweis hingewiesen. Das Landgericht bestätigte die klägerische Auffassung, dass es sich um eine unlautere Vorgehensweise gemäß UWG handelt.