Muss ich das erste Taxi in der Warteschlange nehmen?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass immer nur das erste Taxi in der Taxiwarteschlange genommen werden muss. Es gibt kein Gesetz und keine Vorschrift, worin dies begründet sein könnte. Es besteht grundsätzlich Wahlfreiheit unter allen verfügbaren Taxen. Gemäß Artikel 2 Grundgesetz (GG) hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen verfassungsgemäße Ordnung oder Sitten verstößt.
In der Realität verweist der ausgewählte Taxifahrer zumeist auf das erste Taxi in der Schlange. Der sich weigernde Taxifahrer macht dies nur infolge interner Absprachen aufgrund von Freundlichkeit und aus Scheu vor Repressalien der Kollegen. Mit dem Satz „Ich möchte aber gerne mit Ihnen fahren“, bringt man den Taxifahrer in Zugzwang, da er sich nicht länger weigern darf, den Gast mitzunehmen. Taxifahrer haben eine sogenannte Beförderungspflicht und müssen jeden Fahrgast mitnehmen. Verweigert der Taxifahrer grundlos die Beförderung, würde dies einem Bußgeldtatbestand entsprechen.