Schwarzgeldabrede

Aufgrund von vorgelegten WhatsApp-Nachrichten wurde ein Vertragsschluss zwischen Auftraggeber und Bauunternehmer gerichtlich im Rahmen einer Beweisaufnahme festgestellt, woraus sich ein Verstoß gegen § 1 Schwarzarbeitsgesetz ergab. Die Parteien waren sich einig, dass die Arbeiten ohne Erteilung einer Rechnung und damit ohne Mehrwertsteuer erbracht werden sollten. Es handelte sich um Sanierungsarbeiten. Eine Uneinigkeit zum Schluss der Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Streit um die Frage, ob noch eine Restzahlung zu leisten sei, führte zum Prozess. Demzufolge wies das OLG Düsseldorf die Klage auf Zahlung von Werklohn ab.