Am 28.04.2020 tritt die novellierte Straßenverkehrsordnung und damit ein überarbeiteter Bußgeldkatalog in Kraft. Mit Wirkung zum 29.04.2020 werden u. a. Verstöße gegen das Tempolimit härter
geahndet. Die Regelsätze haben sich nahezu verdoppelt.
Ein Fahrverbot von 1 Monat handelt sich ein, wer innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist, außerorts 26 km/h.
Ebenfalls relevant ist ein Bußgeld von 55,00 € für das Halten in zweiter Reihe, 70,00 € im Fall einer Behinderung. Parken in zweiter Reihe mit Behinderung kostet 80,00 € und zieht einen Punkt
nach sich. Das Parken auf einem Gehweg und in Fußgängerzonen kostet 55,00 €.
Eine wesentliche Änderung der Straßenverkehrsordnung beinhaltet auch die Vorschrift beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern durch Pkw und LKW. Innerorts sind mindestens 1,5 m,
außerorts 2 m Seitenabstand zu halten.