„Malle“ als Marke für Europa?

Seit 2004 ist das Wort „Malle“ als europäische Wortmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante eingetragen. Das Europäische Markenamt hat die Wortmarke mit Beschluss vom 18. Mai 2020 für nichtig erklärt.
Der Schutz war für 4 Klassen eingetragen. In die Klasse 9 für Tonträger, die Klasse 35 für Werbung, die Klasse 38 für Ausstrahlungen für TV und Rundfunksendungen sowie Klasse 41 für jegliche Partys.
In Deutschland ist die Marke zusätzlich für Werbung und Tonträger geschützt.
Der Markeninhaber ist in der Vergangenheit vermehrt gegen Verwender des Begriffs „Malle“ vorgegangen und verschickte entsprechende Abmahnungen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Aus einem dieser Vorgänge stammte das nunmehr entschiedene Markenverfahren, das noch nicht rechtskräftig ist.
Ein Diskothekenbetreiber hatte beantragt, die Marke für nichtig erklären zu lassen. Diesem Antrag wurde nun stattgegeben, weil ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis vorliege. Das Amt argumentierte, es sei eine allgemeine Tatsache, dass die Insel Mallorca im Mittelmeer liege und zu den beliebtesten Urlaubszielen in Europa gehöre. Entscheidend sei, dass das deutschsprachige Publikum den Begriff „Malle“ als einen geografischen Hinweis auf die spanische Insel Mallorca verstehe.
Selbst wenn der Ausdruck zum Zeitpunkt der Anmeldung kein Wort der deutschen Standardsprache gewesen sein sollte, habe dieses Wort mittlerweile Eingang in ein gängiges Wörterverzeichnis der deutschen Sprache gefunden, den Duden. Malle ist, wenn auch umgangssprachlich genutzt, das Kurzwort für Mallorca ist dem Duden zu entnehmen. Dies wird als Indiz des Markenamtes dafür genutzt, dass Malle endgültig im deutschen Sprachgebrauch angekommen sei. Darüber hinaus wurden dem Markenamt etliche Veröffentlichungen vorgelegt, die diesen Begriff auch bereits vor Eintragung des Begriffs in das Markenregister nutzte. Der Argumentation des Markeninhabers, es handele sich beim Begriff nur um einen Umgangssprachlichen, der sich nicht auf irgendeiner Landkarte oder in offizieller Weise wiederfinden ließe. Dieser Argumentation wurde seitens des Amtes nicht gefolgt.